Gedanken zu Gesundheitsberufen

Wer darf Kranken helfen?

Gedanken zu Gesundheitsberufen

von Conny Dollbaum-Paulsen
(letzte Ãœberarbeitung: 05. November 2022)

Dürfen Coaches kranke Menschen behandeln? Nein, dürfen sie nicht. Tun sie das? Manchmal sieht es so aus. Dieser Artikel ist durch einen Facebook-Post von Dr. Sasse, einem auf Heilpraktikerrecht spezialisierten Rechtsanwalt, mit dem auch Heilnetz immer wieder gern zusammenarbeitet, inspiriert.

Dr. Sasse schrieb folgendes:

Ich bin kein Freund von einseitiger Kritik an „Gesundheitsberatern“, also Coaches ohne HP-Erlaubnis. Aber wenn ich einen Blick auf aktuelle (Fernberatungs-)Angebote für die „Behandlung“ bzw. Coachings von Bulimie, Schilddrüsenerkrankungen, Anorexie, Adipositas usw. werfe, frage ich mich schon, ob wir ein kleines Vollzugsdefizit des HeilprG / HWG haben.

Da kann ja jeder Coach kommen und heilen wollen...

Die verschiedenen Berufsgruppen sind alle sehr damit beschäftigt, sich gegenseitig voneinander abzugrenzen. Akteur*innen in diesen teilweise aggressiv geführten Auseinandersetzungen sind: Ärzt*innen und ihre Berufsstände, die Heilpraktiker*innen für unfähig halten, kranke Menschen zu behandeln, Psychologische Psychotherapeut*innen und ihre Kammern, die Heilpraktiker*innen für Psychotherapie gerne die Erlaubnis zur Ausübung der Psychotherapie verbieten lassen würden und Heilpraktiker*innen mit ihren Verbänden, die, siehe oben,  gegen Gesundheitsberater*innen oder Gesundheitscoaches wettern, denen sie grundsätzlich nicht zutrauen, Menschen mit gesundheitlichen Problemen seriös begleiten zu können. Und natürlich argumentieren Berater*innen, Energieanwender*innen und Coaches, ihr Blick auf die Dinge sei viel umfassender und deshalb grundsätzlich wirksamer als der der klassisch-medizinisch ausgebildeten Kolleg*innen. Fazit: An Feindbildern mangelt es nicht.

Was haben die Argumente gemeinsam? Eine Gruppe erhebt sich über einen andere und spricht der jeweils anderen die Fähigkeit ab, kranke oder begleitungsbedürftige (ein wichtiger Unterschied) Menschen seriös und verantwortungsvoll zu begleiten. Sie beziehen sich auf ein Heilpraktikergesetz, dass aus dem Jahr 1939 ist, welches regelt, wer in Deutschland kranke Menschen behandeln darf. Behandlung heißt im Amtsdeutsch „Ausübung der Heilkunde“ und bezeichnet das Erkennen, Lindern und behandeln von Krankheiten, also nicht von kranken Menschen!

Natürlich ist es wichtig bis lebensnotwendig und absolut unstrittig, dass kranke Menschen vor Scharlatanen geschützt werden. Dass ich von einer Ärztin profunde medizinische Behandlung erwarten können muss und von einer Heilpraktikerin ebenfalls, allerdings etwas weniger im Detail – denn dafür gibt es Ärzt*innen und m. E. auch Heilpraktiker*innen. Von einem Gesundheitscoach, einer Geistheiler*in oder einer Ernährungsberater*in erwarte ich nichts dergleichen, außer, dass diese sich vergewissern, inwieweit ich in guter medizinischer Behandlung bin. Diese Vergewisserung ist in allen Gesundheitsberufen essentiell: zu erkennen, wann mein Latein am Ende ist und ich kollegiale Unterstützung benötige.

Alle machen was sie können (und dürfen)

Ich habe Magenbeschwerden und möchte gerne wissen, was die Ursache ist. Dazu gehe ich zu meiner Hausärzt*in, die mich vielleicht noch zu einer Fachärzt*in schickt, um eine schulmedizinisch verifizierbare Diagnose zu stellen. Nehmen wir an, es handelt sich um eine Gastritis, also eine einfach Magenschleimhautentzündung – die Ärzt*in verschreibt mir wohlbekannte Säureblocker und schickt mich nach Hause. Nur in ganz seltenen Fällen, wenn es eine gute Hausärzt*in ist, fragt sie, was denn gerade so los ist in meinem Leben und ob es einen Zusammenhang mit meinen Beschwerden geben könnte und ob ich Unterstützung welcher Art auch immer benötige.

Ich gehe also nach Hause und weiß: damit ist es nicht getan – und erkundige mich nach einer Homöopathin, die mich begleitend behandeln kann. Da sie medizinisch fit ist, hat sie auch den pathophysiologischen Prozess im Blick und schickt mich, wenn sich das Ganze nicht zeitnah nachhaltig bessert, erneut zur Ärzt*in.

Nun ist es aber so, dass ich das Gefühl habe, ich bräuchte einen anderen Umgang mit den Anforderungen meines Lebens – da hatten weder Ärzt*in noch Heilpraktiker*in ein wirklich gutes Rezept für, außer: Nehmen Sie alles nicht so ernst…

Also gehe ich zu einer Coachingfrau, die sich auf mentales Coaching spezialisiert hat, vor allem bei psychosomatischen Beschwerden. HALT – das darf sie nicht, oder? Doch, das darf sie – sie kann Menschen, auch wenn diese erkrankt sind, begleiten, gesünder zu essen, sich mehr zu bewegen, sich nachhaltiger zu entspannen. Sie behandelt weder das Magengeschwür noch ist sie psychosomatisch-psychotherapeutisch tätig. Sie hilft mir dabei, meinen, neudeutsch, Mindset zu verändern – und vielleicht hilft mir das. Auch hier erwarte ich natürlich, dass nicht laienhaft an mir rumgestümpert wird – sollte der Coach*in deutlich werden, dass meine Beschwerden tiefere Ursachen haben, wird sie mich selbstverständlich zu einer Psychotherapeutin schicken.

Wird deutlich, was gemeint ist????

Was wirklich wichtig ist: DIALOG

Verbände und Kammern sind aktuell wichtige Institutionen, deren Hauptaugenmerk darauf liegt, die eigene Berufsgruppe zu fördern – hier wird wichtige politische Arbeit geleistet, keine Frage. Und doch besteht gerade darin die Gefahr, zu sehr aus der eigenen Perspektive zu argumentieren und, in diesem Fall, das gesamte Feld aller Gesundheits- und Heilberufe im Blick zu behalten.

Abgrenzung und verschärfte Rechtsprechung helfen in meinen Augen nicht, wenn es darum geht, heilsame und wirklich nachhaltige Lösungen zu finden. Ein waches Auge auf Übergriffe ist in allen Berufsgruppen wichtig, keine Frage. Und dafür braucht es moderne Gesetze, die das Patient*innenwohl im Blick haben und nicht die Gebührenordnung oder alte Ständeregelungen.

Wirklich weiter kommen wir im Sinne der Patient*innen, um die es ja ausschließlich geht, doch wahrscheinlich eher, wenn wir Foren schaffen, in denen alle Berufsgruppen an einem Tisch sitzen. Je besser wir die Expertisen herausarbeiten, desto besser können wir zusammenarbeiten. Das wäre revolutionär. Leider.

Wir könnten aufhören, uns abzugrenzen und anfangen, uns mit dem zu beschäftigen, was wir wirklich können und genau das zur Verfügung stellen. Wir können damit beginnen, auf das vielfältig Gemeinsame zu vertrauen. JA, um Geld würde es dabei weniger gehen, allenfalls darum, es gerechter zu verteilen – aber das wäre dann die nächste Revolution.

Vielleicht würden wir uns dann auch nicht mehr in verschiedenen Berufsgruppenvereinigungen organisieren, sondern gemeinsam zu Themen arbeiten, die eher thematisch ausgerichtet wären. Vielleicht…

Möge die Übung beginnen.

Kleiner Nachsatz zum Begriff Heilung

Heilung zu finden ist viel mehr, als gesund werden. Deshalb kann ein Gebet heilsam sein, ein Gespräch und natürlich auch eine Chemo-Therapie.

Der umfassende Begriff der Heilung wird leider häufig auf das reduziert, was wir umgangssprachlich Therapie nennen und diese darf richtigerweise nur von Berufgsgruppen ausgeübt werden, die im medizinischen Sinnen Diagnosen stellen und anhand dieser Befunde medizinisch-therapeutisch wirksam werden. Allein über diese Begrifflichkeiten in den interdisziplinären Dialog zu kommen und zu verstehen, was wir wie bezeichnen, warum wir das tun und was das für die konkrete Begleitung kranker und ratsuchender Menschen bedeutet, wäre ein großartiger Schritt...

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