Komplemetärmedizin wird staatlich anerkannt

Die Schweiz hat Recht

Komplemetärmedizin wird staatlich anerkannt
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von Conny Dollbaum-Paulsen
(letzte Überarbeitung: 28. Mai 2017)

Was passiert, wenn eine Regierung den Versuch wagt, ein mehrjähriges Forschungsprojekt zur Wirkungsweise ganzheitlicher Therapien in Auftrag zu geben, ist in diesen Tagen in der Schweiz zu beobachten.

Das über 6 Jahre laufende Modellprojekt zu Komplementärmedizin, dass die Schweizer Bürger*innen mit ihrer Abstimmung 2012 ins Rollen gebracht hatten, zeigt eindeutige Ergebnisse: Komplementärmedizin (besser: Integrative Medizin) ist nachweislich wirksam, preisgünstiger und als ergänzendes Element aus der modernen Medizin nicht wegzudenken.

Wirksamkeit: Evident oder Erfahrung

Wirksamkeit wird hier allerdings nicht evidenz-basiert, also naturwissenschaftlich, sondern ganz und gar erfahrungs-basiert definiert. Mit anderen Worten: Menschen, die komplementär behandelt wurden, bewerteten die Wirksamkeit ihrer Behandlung – sie gaben also ganz konkret an, ob ihnen geholfen werden konnte oder nicht.
Und siehe da. Es konnte.

Was hilft, wirkt.

Geprüft wurden vier Methodengruppen der traditionellen Erfahrungsmedizin, zu denen neben Ayurveda und Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) auch die Traditionellen Europäischen Verfahren (TEN) mit Phytotherapie und Ordnungstherapien sowie Homöopathie gehören.

Die Schweizer waren also bereit, individuelle Erfahrungsberichte der betroffenen Patienten und Patientinnen als Grundlage ihrer Erstattungspraxis zu akzeptieren – und nicht darauf zu warten, das Laborforschung endlich den unstrittigen Beweis für die Wirksamkeit beispielsweise der Homöopathie erbringen möge. Wenn Menschen weniger Kopfschmerzen haben, weil sie Globuli nehmen…ist das eine wesentliche Erkenntnis, die in eine moderne Gesundheitspolitik einfließen muss.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten seit Mai 2017 anstandslos naturheilkundliche Behandlungen der geprüften Methoden

Land ich Sicht – noch nicht geankert

Kleiner Wehrmutstropfen ist dabei, dass die Kassen die Behandlungen nur dann erstatten, wenn diese von Ärzten und Ärztinnen ausgeübt werden. Die Schweizer Naturheilpraktiker, die seit 2015 einen ähnlichen Status haben, wie in Deutschland die Heilpraktiker, sind zwar staatlich anerkannt, aber noch nicht Teil des Erstattungssystems. Was nicht ist, kann ja noch werden.

Ein wichtiges Signal: Naturheilkunde hilft.

Die wichtigste Botschaft der Schweizer Regierung liegt in der Akzeptanz der Naturheilkunde als Erfahrungsmedizin, die dadurch mit Evidenzbasierter Medizin auf gleiche Stufe gehoben wird. Auch wenn Nachweise im Labor fehlen, ist damit kein Rückschluss auf die Wirksamkeit zu ziehen – denn die Erfahrung (übrigens auch in der Medizin) zeigt. Was der einen hilft, bleibt beim anderen wirkungslos. Es bedarf einer ganzheitlicheren Betrachtung, wie sie in den Komplementärmethoden Standard sind, um die passende therapeutische Intervention zu finden. Dies ist ein komplexer anamnestischer, alternativ-diagnostischer, wissensbasierter und vor allem empathischer Vorgang, der schwer bis gar nicht im Labor nachzuvollziehen ist.

Macht ja nichts, wenn die Akzeptanz der Erfahrung gegeben ist.

Mehr Infos aus der Schweiz: http://www.epochtimes.de/gesundheit/schweizer-regierung-erkennt-homoeopathie-offiziell-als-legitime-heilmethode-an-a1324622.html

Mehr Infos zum Naturheilpraktiker in der Schweiz: http://www.svanah.ch/taetigkeit-naturheilpraktiker-in

P.S. Im integralen Modeel kein Problem

Das Quandrantenmodell von Ken Wilber löst die beiden Sichtweisen übrigens galant in einer Zusammenschau auf. Dazu mehr in einem weiteren Artikel, für Interessierte hier ein Link zu Modell selbst (Vorsicht: Ziemlich abstrakt).

 

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