Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) muss erhalten bleiben

Petition des Portals "FragDenStaat"!

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23. Juli 2026 von Gastbeitrag

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD plant, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) massiv einzuschränken.

Das IFG in seiner aktuellen Form erlaubt es allen Privatpersonen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Medien, Anfragen nach amtlichen Informationen aller Art an die Bundesregierung und alle Bundesbehörden zu stellen, mit Ausnahme von Gerichten und Staatsanwaltschaften. Die jeweiligen Behörden sind zur Herausgabe von Dokumenten verpflichtet. Je nach Aufwand entstehen für den Antragsteller Kosten in Höhe von maximal 500 Euro.

Das IFG macht staatliches Handeln transparent. Indem es den Staat zur Rechenschaft verpflichtet, gilt es als Pfeiler einer freiheitlichen Demokratie.

IFG-Anfragen haben in der Vergangenheit manchen Skandal aufgedeckt, der ansonsten vermutlich verdeckt geblieben wäre oder der Hilfe eines anonymen Leaks bedurft hätte, um ans Licht der Öffentlichkeit zu gelangen.
Auch die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (ÄFI) haben das IFG genutzt, um staatliche Aufsichtsbehörden zur Offenlegung von Informationen zu Fragen der öffentlichen Gesundheit zu veranlassen, etwa mit Anfragen an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Bundesministerium für Gesundheit zur Verunreinigung der Corona-modRNA-Impfstoffe mit DNA-Plasmiden. Dabei stellte sich heraus, dass das PEI keine eigenen Untersuchungen zur Verunreinigung anstellt, sondern sich weitestgehend auf eine Dokumentenprüfung verlässt.

Auch die Protokolle des Corona-Krisenstabs am Robert Koch-Institut („RKI-Files“) wurden erst nach IFG-Klagen des Multipolar-Magazin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, sodass ÄFI umfangreiche Analysen (hier und hier) zur Corona-Impfpolitik vornehmen konnte. Dort haben wir aufgezeigt, dass viele Pandemie-Maßnahmen ohne wissenschaftliche Evidenz verhängt wurden. Die Politik folgte mitnichten "der Wissenschaft", sondern forderte vom RKI Begründungen für ihre Maßnahmen.

Durch eine IFG-Anfrage kamen auch die Protokolle des PEI zur Sicherheit der Corona-Impfstoffe für Jugendliche ans Tageslicht: Hier stellte sich heraus, dass das PEI die Boosterimpfung für 12- bis 17-Jährige ohne klinische Daten befürwortete.
Auch der E-Mail-Schriftverkehr der AG Impfpflicht des RKI wurde erst nach einer IFG-Anfrage öffentlich zugänglich. Er zeigte, dass es innerhalb der Behörde längst Zweifel an der Wirksamkeit der COVID-19-Impfung gab, während man sich in der interministeriellen Arbeitsgruppe für eine allgemeine Impfpflicht aussprach.

Das IFG ist eine wesentliche Säule des Rechtsstaates. Es sorgt für eine transparente Informationspolitik, die zu einer umfassenden und aufgeklärten Entscheidungsgrundlage führt, wie ÄFI sie für die freie Impfentscheidung einfordert.

Dem IFG in seiner aktuellen Fassung möchte die Bundesregierung nun an den Kragen. In ihrem am 1. Juli beschlossenen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ kündigt sie unter Punkt 32 an, welche Änderungen geplant sind:

  • Künftig sollen nur noch natürliche Personen ein Auskunftsrecht erhalten, die zudem ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen müssen und diese Auskunft nicht auf anderem Wege erhalten können. Juristische Personen (eingetragene Vereine wie ÄFI, zivilgesellschaftliche Organisationen, Unternehmen etc.) bleiben außen vor. Bisher musste man seinen Antrag nicht begründen.
  • - IFG-Anfragen sollen nur noch von in Deutschland lebenden Deutschen und EU-Bürgern gestellt werden dürfen. Bald muss man als Antragsteller also seine Staatsbürgerschaft nachweisen, wobei Menschen aus Drittstaaten ausgeschlossen werden können.
  • - Zum Schutz der „Beschäftigten vor Anfeindungen und Drohungen“ sollen Namen in den freigegebenen Dokumenten geschwärzt werden dürfen. Schon in der Vergangenheit ging es bei Anfragen nicht um Mitarbeiter auf nachgeordneter Behördenebene, sondern um die Verantwortlichen. Mit der neuen Regelung wäre es nicht mehr nachvollziehbar, wer für eine Entscheidung verantwortlich war.
  • - Künftig sollen Behörden die Freigabe von Informationen mit dem Hinweis auf einen „besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche“ verweigern können. Zu diesen Bereichen zählt das Programm neben der Kritischen Infrastruktur, Spionageabwehr und Terrorismus explizit auch den Bereich der „wissenschaftlichen Forschung“. So könnten Dokumente zu politisch unliebsamen Studienergebnissen, etwa zur Sicherheit von Impfstoffen, verborgen gehalten werden.
  • - Schließlich will die Bundesregierung die IFG-Gebühren „anpassen“. Die bisherige Deckelung auf maximal 500 Euro je Anfrage würde entfallen und es könnten schnell Kosten von einigen Tausend Euro anfallen. Die Hemmschwelle für natürliche Personen, einen IFG-Antrag zu stellen, würde also deutlich erhöht.


Die geplanten Änderungen sind gravierend und gefährden die Transparenz staatlichen Handelns. Die Kontrollrechte von Bevölkerung und unabhängigen Einrichtungen werden massiv eingeschränkt. So wäre auch ÄFI eines wichtigen Instrumentes beraubt, um an relevante Informationen zu Impfpolitik und Studienergebnissen staatlicher Einrichtungen zu gelangen.

Auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) kritisiert die Pläne der Bundesregierung scharf. Nach ihrer Auffassung reichen die bestehenden gesetzlichen Ausnahmen beim IFG für „einen umfassenden Schutz der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen“ aus – es bestehe gar kein Bedarf, bestimmte Bereiche vom Informationszugang auszunehmen.

Die IFK fordert die Bundesregierung im Gegenteil sogar dazu auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung des IFG so zu gestalten, „dass Transparenz und Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns nicht behindert, sondern erhöht werden.“

Inzwischen hat sich ein breiter gesellschaftlicher Widerstand formiert – und zeigt erste Wirkung: Die SPD-Fraktion im Bundestag scheint sich beim IFG von den Vorstellungen ihres Vizekanzlers abzuwenden.

Trotzdem kommt es jetzt darauf an, den gesellschaftlichen Widerstand gegen die Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes weiter zu stärken. Das Portal „FragDenStaat“ hat eine Petition gestartet, welche die SPD-Abgeordneten im Bundestag direkt auffordert, die IFG-Änderung zu verhindern. Weit mehr als 400.000 Personen haben die Petition bereits unterzeichnet.

Als ÄFI möchten wir Sie auffordern, die Petition „SPD, stoppt den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit!“ zu unterstützen und damit unserem gemeinsamen Widerstand Ausdruck und Kraft zu verleihen.

Hier geht es zur Petition: https://weact.campact.de/petitions/spd-stoppt-den-frontalangriff-auf-die-informationsfreiheit

[Dieser Text stammt aus dem Sonder-Newsletter #75 der ÄFI Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V.]