Tierarzneimittelgesetz TAMG verabschiedet

Globuli-Verbot für Hund & Katze?

Tierarzneimittelgesetz TAMG verabschiedet

von Conny Dollbaum-Paulsen
(letzte Überarbeitung: 25. August 2021)

Geben Sie ihrem Hund manchmal homöopathische Globuli? Ihrer Katze ein homöopathisches Komplexmittel? Ob in Eigenregie oder verschrieben von der Tierheilpraktiker*in: Nach dem neuen Tierarzneimittelgesetz werden sie das in Zukunft heimlich machen müssen, denn das Verabreichen humaner Homöopathika an Tiere wird in Zukunft als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Das ist leider kein Witz, keine Übertreibung und keine überzogene Interpretation: Das Gesetz verbietet allen Tierhalter*innen, also auch Privatmenschen, vor allem aber auch allen nichtärztlichen Tiertherapeut*innen wie Tierheilpraktiker*innen die Anwendung von apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Humanarzneimitteln, sprich: Globuli und Co ohne tierärztliche Verschreibung.

Der Berufsverband Klassischer Tierhomöopathen hat dagegen eine Petition initiert, dort heißt es:

Mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG), das am 28. Januar 2022 in Kraft treten soll, endet die Therapiefreiheit für unsere Haustiere. Durch die nationale Umsetzung der EU-Arzneimittelverordnung von 2019* droht ein Anwendungsverbot von rezeptfrei erhältlichen Humanarzneimitteln für HaustierhalterInnen, sofern diese nicht von einem/einer TierärztIn verschrieben wurden.

Dieses Verbot betrifft vor allem homöopathische Arzneimittel, die meist rein aus Kostengründen nicht für Tiere registriert sind und die bisher erfolgreich zum Wohle der Tiere angewendet werden.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes:

  • dürfen TierhalterInnen keine apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Medikamente für Menschen mehr bei ihren Tieren anwenden, wenn diese nicht von einem/r behandelnden TierärztIn verordnet wurden;
  • dürfen auch TierheilpraktikerInnen, ErnährungsberaterInnen und andere tiermedizinisch geschulte Personen keine apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Humanarzneimitttel mehr verordnen oder anwenden;
  • begehen TierhalterInnen und TiertherapeutInnen bei Zuwiderhandlung eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld belegt werden.

Zur Petition:
Therapiefreiheit für Tiere-erhalten!

Bitte unbedingt unterschreiben und am besten über Facebook und WhatsApp (siehe Button unten) und natürlich per Mail weiterverbreiten. DANKE!

Hinweis:
Diese heute, am 25.8.2021 gestartete Petition des Bundesverbandes ersetzt die gestern gestartete Petition einer einzelnen Betroffenen, die inhaltlich fehlerhaft und mit den Verbänden nicht abgestimmt war.

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