WochenTipp: Impfungen ohne kommerziellen Druck
ÄFI-Briefaktion zur Vor(be)haltepauschale
Zum Jahreswechsel treten die Änderungen bei der Vorhaltepauschale für kassenärztliche Praxen in Kraft. Künftig soll nicht mehr die Vorhaltung eines Impfangebotes, sondern die Durchführung von Impfungen ein Kriterium für zusätzliche Vergütungen sein. Bei zu wenig Impfungen soll gekürzt werden.
Das Vorhalten der ärztlichen Leistung allein zählt nicht.
Die Ärztinnen und Ärzte für freie Impfentscheidung haben mit ihrer Einordnung der neugeregelten Vorhaltepauschale für kassenärztliche Praxen (Aus Ärzten mache Impf-luenzer) ein großes Echo ausgelöst.
Gegen die Neuregelung regt sich Widerstand: von Ärzt:innen- wie von Patienten:innenseite.
Vielfach wurde der Wunsch geäußert, eine Vorlage für die eigene Kritik anzubieten. Sie haben daraufhin eine Brief-Aktion an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die maßgeblich an der Neuregelung mitgewirkt hat, ins Leben gerufen.
Unter dem Titel Vor(be)haltepauschale stellen die ÄFI dankenswerterweise zwei Musterbriefe zum Download an: Eine für Ärztinnen und Ärzte, eine für Patientinnen und Patienten. Der vorgegebene Text lässt sich nach eigenen Wünschen gestalten. Sie freuen sich über eine Kopie des Anschreibens und des Antwortschreibens (gerne anonymisiert!).
Impfungen nur nach informierter Einwilligung und ohne kommerziellen Druck!