Bi-Syndrom: Schmerzen mit TCM behandeln

von Iryna Petrenko © AdobeStock_838660922
18. Dezember 2025 von Pressetext

Neues Themenspecial der AGTCM: Bi-Syndrom – Schmerzen mit TCM behandeln

Dortmund, 11.12.2025 – Schmerzen im Bewegungsapparat – in der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) als „Bi-Syndrome“ bezeichnet – werden in der TCM u. a. mit Akupunktur, individuell zusammengestellten Arzneikräuter-Rezepturen und verschiedenen Massagetechniken behandelt. In einem neuen Themenspecial hat die AGTCM jetzt mehrere Fachartikel veröffentlicht, die zeigen, wie die TCM bei diesen Erkrankungen erfolgreich eingesetzt wurde.

Ob Rückenschmerzen, blockierte Schulter oder Fersensporn – die TCM kann in vielen Fällen zur Linderung der Schmerzen und zur Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen beitragen. Das zeigen nicht nur jahrzehntelange Erfahrungen vieler Therapeut:innen, sondern auch internationale Studien, die in renommierten Fachzeitschriften veröffentlicht wurden.

Das aktuelle Themenspecial der AGTCM umfasst sieben Beiträge:

· Akupunktur bei Fersensporn (Plantarfasziitis)

· Akupunktur hilft bei chronischen Rückenschmerzen im Alter

· Bi-Syndrome in der Chinesischen Medizin

· Blockierte Schulter – Behandlung des Bi-Syndroms in der Praxis

· Das Bi-Syndrom in der TCM: Wirbelsäulen- und Gelenkschmerzen

· Therapie des Bi-Syndroms

· Von chronischem Stress zur akuten Schmerzblockade – Die Lösung durch TCM

„Mit unseren Themenspecials bieten wir Therapeut:innen und interessierten Patient:innen in regelmäßigen Abständen fundierte Informationen zu einem ausgewählten Thema“, erläutert Birgit Ziegler, 1. Vorsitzende der AGTCM, das Konzept. „Neben dem aktuellen Special haben wir so bereits 16 weitere Themen aufgegriffen: Von der Kinderwunschbehandlung oder Schlafstörungen bis hin zur begleitenden Behandlung in der Onkologie finden sich hier eine Vielzahl von Expert:innen-Beiträgen zu diesen Fragestellungen.“

Das aktuelle Themenspecial Bi-Syndrom - Schmerzen mit TCM behandeln steht auf der Website der AGTCM zur Verfügung. Zum Lesen hier klicken.