Heilpraktiker:innen beschränkt auf Psychotherapie in Hannover

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Heilpraktiker*innen, beschränkt auf den Bereich Psychotherapie, dürfen Erkrankungen aus dem Bereich der Psyche selbständig, ohne ärztliche Weisung, diagnostizieren und therapieren. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie begleiten Menschen mit verschiedenen Beschwerden aus dem Bereich der Psyche und Psychosomatik, ihre Methoden können klassisch (Gesprächstherapie, Tiefenpsychologie), modern (Schamanismus) oder energetisch (Quantenheilung) sein. Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen zahlen ihre Leistungen teilweise.

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Heilpraktiker*innen Psychotherapie in Hannover

Die in Hannover https://de.wikipedia.org/wiki/Hannover ansässigen Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen, die über eine staatliche Zulassung nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) vom Gesundheitsamt verfügen, dürfen wie alle bundesweit zugelassenen Heilkundigen Psychotherapie ausüben. Rechtlich gesehen beinhaltet der / die Heilpraktiker*in für Naturheilkunde den / die Heilpraktiker*in für Psychotherapie, das bedeutet, Heilpraktiker*innen für Naturheilkunde dürfen grundsätzlich auch psychotherapeutisch tätig werden, wenngleich beide Prüfungen unterschiedlich ausfallen.

Seit 1993 wird unterschieden zwischen Heilpraktiker*innen mit Vollzulassung und Heilpraktiker*innen mit einer auf den Bereich der Psychotherapie beschränkten Erlaubnis. Auf dieser Grundlage der Psychotherapie arbeiten neben Heilpraktiker*innen auch unter anderem Pädagog*innen und Sozialpädagog*innen sowie zahlreiche psychotherapeutisch tätige Psycholog*innen.

Daneben dürfen approbierte Ärzte und Ärztinnen heilkundliche Psychotherapie ausüben sowie Psycholog*innen, die gemäß dem Psychotherapeutengesetz von 1999 aufgrund bestimmter Qualifikationen die Approbation (staatliche Zulassung) erhalten haben. Die Approbation erlaubt Psychotherapeut*innen, sich an einem bestimmten Ort wie zum Beispiel Hannover niederzulassen und Behandlungen über die gesetzliche Krankenkasse abzurechnen. 

Berufsgruppen im Bereich der Psychiatrie und Psychotherapie

Auf dem Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie wird zwischen fünf Berufsgruppen unterschieden, die bundesweit, so auch in Hannover, tätig sind:

Psychiater*innen und Neurolog*innen

Hierzu zählen Ärzte und Ärztinnen, die nach erfolgreich absolviertem Studium der Medizin eine Facharztausbildung zur Behandlung von psychischen Störungen und Nervenschädigungen abgeschlossen haben und die Approbation erhalten haben. Diese Berufsgruppe ist berechtigt, selbständig und eigenverantwortlich zu arbeiten. Außerdem dürfen Ärzte und Ärztinnen Psychopharmaka verschreiben.

Ärztliche Psychotherapeut*innen

Ärztliche Psychotherapeut*innen sind ebenfalls approbierte Mediziner*innen, die nach einer Facharztweiterbildung von mindestens fünf Jahren eine psychotherapeutische Qualifikation erhalten haben. Auch ärztliche Psychotherapeut*innen sind befugt, psychische Erkrankungen zu therapieren und Medikamente zu verordnen.

Psychologische Psychotherapeut*innen

Psychologische Psychotherapeut*innen haben ein Studium der Psychologie absolviert und eine zusätzliche Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten bzw. zur psychologischen Psychotherapeutin nach dem Psychotherapeutengesetz abgeschlossen, die ebenfalls zur Approbation führt. Da bedeutet, dass es erst die Zusatzausbildung ermöglicht, psychische Erkrankungen zu therapieren. Psychologische Psychotherapeut*innen ist es allerdings nicht erlaubt, Medikamente zu verschreiben, da sie kein abgeschlossenes Medizinstudium haben.

Kinder- u. Jugendpsychotherapeut*innen (KJP)

Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen haben sich auf die Behandlung psychischer Krankheiten und Störungen von Kindern und Jugendlichen spezialisiert. Sie haben entweder ein Universitätsstudium der Psychologie, der Pädagogik oder Sozialpädagogik absolviert sowie eine entsprechende Zusatzausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz. Auch diese Berufsgruppe verfügt über eine Approbation.

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie

Während die bereits genannten Berufsgruppen aufgrund ihrer universitären Ausbildung eine Approbation erhalten, benötigen Heilpraktiker*innen kein Universitätsstudium, um psychotherapeutisch zu arbeiten. Stattdessen absolvieren Heilpraktiker*innen eine Prüfung durch das Gesundheitsamt. Damit erhalten Heilpraktiker*innen eine staatliche Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Approbation (Heilpraktikergesetz). Die eingeschränkte Heilerlaubnis erlaubt Heilpraktiker*innen und Heilpraktiker*innen für Psychotherapie jede Form der Psychotherapie auszuüben, für die sie sich qualifiziert haben.

Wie klassische Heilpraktiker*innen für Naturheilkunde genießen auch Heilpraktiker*innen für Psychotherapie Therapiefreiheit. Bereits während der Heilpraktiker*innen-Psychotherapie Ausbildung entscheiden sich Heilpraktiker*innen für Psychotherapie für mindestens ein Therapieverfahren, das später ausgeübt werden soll. Der erworbene Wissensstand wird vom zuständigen Gesundheitsamt geprüft. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie können ihre Behandlung nicht oder nur teilweise über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Manche private Krankenkasse übernimmt die Kosten. Ansonsten muss die Therapie von den Patient*innen selbst gezahlt werden.

Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater (VFP)

Der 1990 gegründete Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater https://www.vfp.de/ mit knapp 11.000 Mitgliedern (Stand: Frühjahr 2020) ist ein berufsständischer Zusammenschluss Freier Psychotherapie in Deutschland. Der Verein unterstützt seine Mitglieder in sämtlichen beruflichen und fachlichen Belangen und tritt für deren juristische sowie öffentlichkeitsrelevante Interessen ein und kommuniziert die Grundsätze der Psychotherapie, der psychischen Heilmethoden und der psychologischen Beratung. Dabei kooperiert der Verein mit anderen Berufsverbänden und setzt sich im Rahmen der Verbandsschule für den Nachwuchs Psychologischer Berater*innen und Psychotherapeut*innen ein. Die qualifizierten und zertifizierten Aus- und Weiterbildungen an der Verbandsschule werden nach verbindlichen Qualitätsrichtlinien durchgeführt, die vom Vorstand und einem wissenschaftlichen Beirat definiert werden.

 

Prüfungsinhalte – Heilpraktiker*innen für Psychotherapie in Hannover

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie können sich entweder selbständig und eigenverantwortlich auf die Prüfung durch das Gesundheitsamt vorbereiten oder eine Ausbildung abschließen. Zu den Inhalten der Ausbildung und Prüfung zählen das Kennenlernen aller zulässigen Arbeitsfelder sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen, Gesetzeskunde, Anwendungsbeispiele und diverse Klassifikationssysteme psychischer Erkrankungen.

Hinzu kommen Kenntnisse allgemeiner Psychopathologie, psychiatrische Krankheitsbilder nach ICD 11 (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme), organische psychische Störungen wie zum Beispiel Abhängigkeitserkrankungen, affektive Störungen, Belastungsstörungen, Demenzerkrankungen, Essstörungen, neurotische Störungen, Persönlichkeitsstörungen, psychiatrische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, psychosomatische Störungen, sexuelle Störungen, Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen, somatoforme Störungen, Suizidalität und Verhaltensstörungen. Des Weiteren werden Kenntnisse zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Anamnese und Diagnostik vorausgesetzt sowie das sichere Erkennen von und die Begleitung in psychiatrischen Notfallsituationen.

Kenntnisse in den Grundlagen der Neurologie und neurologischer Krankheitsbilder sowie relevante körperlicher Erkrankungen werden ebenfalls vorausgesetzt. Auch auf dem Gebiet der Psychopharmaka müssen entsprechende Kompetenzen erworben werden, darunter die Einsatzformen psychischer Medikamente sowie deren Wirkungen und Nebenwirkungen.

Des Weiteres müssen die derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten psychotherapeutischen Verfahren bekannt sein sowie deren Indikationen und Kontraindikationen. Auch die Grundlagen gängiger psychotherapeutischer Methoden wie die Hypnotherapie, Gestalttherapie oder Traumatherapie sowie deren Grenzen und Gefahren gehören zum geprüften Wissen.

 

Psychotherapeut*innen nach dem Heilpraktikergesetz in Hannover: Zusatzqualifikationen beachten

Bei der Suche nach einem Therapeuten oder einer Therapeutin mit Heilkundeerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz in Hannover, sollten die jeweiligen Zusatzqualifikationen genauer betrachtet werden. Diese unterscheiden sich nicht nur deutlich hinsichtlich der Methoden und ihrer Inhalte, sondern auch in Umfang und Qualität. Die Zusatzbezeichnungen der Heilpraktiker*innen für Psychotherapie in Hannover werden meist aus Einträgen in den Hannoveraner Branchenverzeichnissen ersichtlich. Viele Heilpraktiker*innen der Psychotherapie in Hannover führen ihre Zusatzqualifikationen aber auch auf ihrem Praxisschild.

Da die Zusatzbezeichnungen jedoch nicht gesetzlich geschützt sind, lässt sich daraus nur wenig über Umfang und Inhalt der Qualifikation schließen. Deshalb sollten offene Fragen bereits vor Beginn einer Therapie mit dem Therapeuten oder der Therapeutin vor Ort geklärt werden.

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie in Hannover - Therapieverfahren

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie können aus zahlreichen Therapiemethoden Kernkompetenzen entwickeln. Zu den unterschiedlichen Therapieverfahren zählen unter anderem: 

  • Biodynamik
  • Burnout-Beratung
  • Coaching
  • Entspannungstraining
  • Familienaufstellung
  • Feldenkrais
  • Gesprächstherapie nach Rogers
  • Gestalttherapie
  • Gewaltfreie Kommunikation
  • Heilpädagogisches Reiten
  • Hypnosetherapie
  • Natur- und Erlebnispädagogik
  • NLP-Practitioner
  • Schamanismus
  • Seelenarbeit mit Kindern
  • Spirituelle Lebensberatung
  • Systemische Therapie
  • Tiefenpsychologische Verfahren
  • Verhaltenstherapie (kognitiv-behaviorale Therapie)

 

Was machen psychotherapeutische Heilpraktiker*innen in Hannover?

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie unterstützen ihre Klient*innen mit fundiertem Wissen und Therapiemethoden, psychische Belastungen, die beispielsweise durch Konflikte, spezielle Stresssituationen oder Streitigkeiten entstanden sind, zu lösen. Zudem behandeln psychotherapeutische Heilpraktiker*innen unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eigenständig psychische Erkrankungen. Mit ihrem diagnostischen und psychiatrischen Wissen begleiten und helfen sie ihren Patient*innen in ihrer persönlichen Entwicklung.

Immer mehr Menschen leiden unter Erfolgsdruck und den damit einhergehenden psychischen Problemen. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie sind mittlerweile beliebte Ansprechpartner*innen für Beratung, Betreuung und Therapie wie zum Beispiel bei Anzeichen für ein Burnout. Die Therapeut*innen erforschen gemeinsam mit ihren Klient*innen mögliche Auslöser, untersuchen gewohnte, nicht heilsame Gedanken-, Gefühls- und Verhaltensmustern und suchen nach einer entsprechenden Lösung. Dank ihrer grundsätzlich menschenfreundlichen Haltung gehen sie besonders empathisch und verantwortungsvoll auf ihre Patient*innen ein.

Heilpraktiker*innen der Psychotherapie diagnostizieren das Krankheitsbild ihrer Klient*innen und begleiten diese mit einer angemessenen Therapie beim Heilungsprozess. Sie sind berechtigt, sich auf Gebiete zu spezialisieren, die von der gesetzlich geregelten Psychotherapie nicht erfasst werden, um psychische Erkrankungen zu behandeln, die nicht der Behandlung von PsychiaterInnen oder Psychologischen Psychotherapeut*innen vorbehalten sind. Die Therapeut*innen bieten zum Beispiel Hilfe und Unterstützung bei Beziehungsproblemen, Lebens- und Sinnkrisen, Problemen am Arbeitsplatz, bei der beruflichen Entwicklung, in Stresssituationen sowie bei Konflikten und Streitigkeiten. Dabei sind Heilpraktiker*innen für Psychotherapie stets bemüht, die tieferen Ursachen der psychischen Probleme zu ergründen und hilfreiche Lösungen anzubieten.

Erstgespräch bei Heilpraktiker*innen für Psychotherapie 

Viele Heilpraktiker*innen für Psychotherapie bieten zunächst ein kostenloses Erstgespräch an, vor allem dann, wenn sie im Erstkontakt neben dem Kennenlernen nur Formelles regeln und noch keine therapeutischen Inhalte ansprechen, um sich ein detailliertes Bild von ihren zukünftigen Klient*innen machen zu können.

In der Regel nehmen sich Heilpraktiker*innen für Psychotherapie genügend Zeit, um ihren Klient*innen ihr Angebot zu unterbreiten. Da eine langwierige Psychotherapie nicht immer nötig ist, wird zunächst geklärt, ob überhaupt eine psychische Erkrankung vorliegt, die einer Therapie bedarf und wie diese aussehen könnte, oder ob ein Selbsthilfe- und Beratungsangebot ausreicht. Mit professioneller Unterstützung kann bereits nach wenigen Beratungsstunden eine passende Lösung in Sicht sein. Beratung und Psychotherapie können aber nicht nur getrennt erfolgen, sondern auch fließend ineinander übergehen.

Vor dem Erstgespräch sollte in jedem Fall geklärt werden, ob die Krankenkasse anteilig die Kosten der Behandelung übernehmen wird oder ob diese komplett selbst zu tragen sind.

Tipps für den Erstkontakt zu Therapeut*innen in Hannover

Das Erstgespräch mit Heilpraktiker*innen der Psychotherapie in Hannover bietet den zukünftigen Klient*innen die Gelegenheit, zu entscheiden, ob er oder sie der oder die richtige Ansprechpartner*in ist. Dabei spielt Sympathie eine entscheidende Rolle, denn in einer Therapie können sehr persönliche und intime Themen zur Sprache kommen. Meist entwickelt sich aber bereits in den ersten Minuten ein Gefühl dafür, ob sich beide Parteien miteinander wohlfühlen und eine Zusammenarbeit grundsätzlich vorstellbar ist.

Heilpraktiker*innen für Psychotherapie gehen im Erstgespräch meist Fragen nach den Beschwerden und dem Behandlungsauftrag ihrer zukünftigen Klient*innen nach. Dabei räumen sie den Patient*innen genügend Zeit für allgemeine Angaben zu Art, Umfang und bisheriger Dauer der Beschwerden ein. Auch die Entwicklung und Umgangsweise mit der Problematik können thematisiert werden und ob bereits andere Therapieversuche unternommen wurden.

Checkliste für ein Erstgespräch bei Therapeut*innen in Hannover

  • Ist das Erstgespräch mit Kosten verbunden?
  • Kann die folgende Behandlung teilweise über die Krankenkasse abgerechnet werden?
  • Welche Therapiemethoden werden angewendet?
  • Wie gestaltet sich der Ablauf eines Settings?
  • Wie viel Zeit wird die Behandlung ungefähr in Anspruch nehmen?
  • Welche Probleme können während der Therapie auftauchen?

 

Heilpraktikerin für Psychotherapie  Hülya Civi-Gerke in Hannover
Daniela Rinne
Heilpraktikerin beschr Psychotherapie & Lösungsorientierte systemische Beraterin  Ina Ganschow in Hannover

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