Gute Nachrichten für Heilpraktiker*innen

Laboruntersuchungen für HP weiter erlaubt

©Kimberly Kilborn-fotolia.com

von Conny Dollbaum-Paulsen

Auch zukünftig können Heilpraktiker*innen wie bisher Laboruntersuchungen durchführen und Laborleistungen in Auftrag geben, auswerten und in ihre Behandlungen einbinden - die große Gefahr für unseren Berufsstand konnte abgewendet werden.

Der Bundestag hat gestern Abend den Gesetzentwurf zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (19/26249) angenommen.

Mit diesem Änderungsantrag zum MTA-Reformgesetz kippte der Bundestag am Donnerstag eine ursprünglich geplante Einschränkung der Heilpraktiker im Bereich der Laborleistungen - damit bleibt die Rechtslage für Heilpraktiker*innen unverändert, sie dürfen wie bisher Laborleistungen ohne ärztliche Beteiligung in Auftrag geben und entsprechend interpretieren.

Deutscher Bundestag - Reform der tech­nischen Assistenz­berufe in der Medizin be­schlossen

Das ist eine gute Nachricht und entlastet sehr viele Kolleg*innen, die chronisch kranke Patient*innen begleiten und dies ohne entsprechende Befunderhebungen nicht anssatzweise tun könnten.

 

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