Bitte überprüfen!!!
Verschlüsselte Homepage

von Conny Dollbaum-Paulsen
Wer eine Homepage betreibt, die nicht verschlüsselt ist, verstößt gegen geltendes Recht, genauer, gegen die DSVO und kann abgemahnt werden. Ein Urteil des LG Bayern hat dazu ein Urteil gesprochen.
Die Verschlüsselung ist zu erkennen am https vor der eigentlichen Webadresse - nicht verschlüsselte Seiten haben nur ein http davor stehen. Das zuständige Landgericht entschied, dass eine nicht verschlüssselte Homepage nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, vor allem, wenn Kontaktformulare benutzt werden:
Das Urteil zum Thema Verschlüsselung unter http://www.gesetze-bayern.de/(X(1)S(51rolypkor0dkdyy0fugvnue))/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-22735?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1&fbclid=IwAR2E7bcK6mm2-MgHwTZEOq0iXvxZ4leHtvl51VEnwvPKQFq9s1fS3IE6bLw
Sehr lustig, dass die Homepage der Landesregierung Bayern ebenfalls nicht verschlüsselt ist.
Bitte unbedingt anpassen und nicht vergessen: Aktuelle Datenschutzerklärungen veröffentlichen, das Impressum aktuell halten und die E-Mailsignatur einfügen.
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