Wer invasiv arbeitet, muss dies anzeigen
Neue Rechtslage für Heilpraktiker*innen in Hessen

von Conny Dollbaum-Paulsen
Hessen reagiert als erstes Bundesland auf die Diskussion um den Berufsstand der Heilpraktiker. Wer invasiv arbeitet, muss dies anzeigen, einen Hygieneplan erstellen und einen entsprechenden Sachkundenachweis liefern. Rechtsanwalt Sasse erläutert die Veränderung wie immer sachkundig und vor allem: sachdienlich.
Auch wenn hier von Hessen die Rede ist, es bleibt zu hoffen, dass die zukünftigen Veränderungen auf Bundesebene dikutiert und entschieden werden, damit die Übersicht nicht gänzlich verloren geht. Und auch wer selbst nicht invasiv arbeitet oder einem beratenden/ coachenden Beruf angehört und nicht direkt betroffen ist: Wir alle bilden den sog. zweiten Gesundheitsmarkt und sind deshalb zumindest indirekt mitbetroffen.
Alle Infos unter https://www.heilpraktikerrecht.com/2018/01/22/hessen-schraenkt-heilpraktikergesetz-ein-invasive-verfahren-erfordern-sachkundenachweis/