Urteil bestätigt einen Ausschluss der HP-Psych
Keine Psychotherapie-Erstattung für HP-Psych

von Conny Dollbaum-Paulsen
So still und heimlich und dennoch weitreichend beschließt das Bundessozialgericht, eine Erstattung von Psychotherapie, die von Heilpraktikern für Psychotherapie erbracht wird, als grundsätzlich nicht erstattungsfähig zu bezeichnen.
Auch wenn Patienten Monate auf einen Therapieplatz warten müssen: Die Gesetzlichen müssen, ja, dürfen nicht (mehr) erstatten, weil die Mindestqualifikation, wie sie Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten erbringen, nicht gewährleistet ist.
Mehr zum Urteil und den sachkundigen Kommentar von RA Dr. Rene Sasse finden Sie unter http://www.heilpraktikerrecht.com/2017/08/15/bundessozialgericht-bestaetigt-umfassenden-ausschluss-aus-der-gkv-fuer-heilpraktiker-psychotherapie-das-ende-des-systemversagens/