Impressum die Zweite
Muss die Haftpflichtversicherung ins Impressum?

von Conny Dollbaum-Paulsen
Nein, schon deshalb nicht, weil es nicht Pflicht ist, sich Haftpflicht zu versichern. Aber natürlich ist es keine Frage, dass jede berufs- und gewerbsmäßige Ausübung einer therapeutischen, beratenden, unterrichtenden, begleitenden oder coachenden Tätigkeit den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung erfordert.
Ausnahme: Wer einem der vielen HP-Verbände angehört (es gibt tatsächlich keine Übersicht, die alle aktuell tätigen Verbände auflistet), verpflichtet sich, die Berufsordnung für Heilpraktiker anzuerkennen und deren Inhalte zu befolgen - der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist in §17 geregelt und verpflichtend.
Wer keinem Verband angehört, sollte sich dieser Berufsordnung ebenfalls anschließen - gesetzlich geregelt ist dies allerdings bisher nicht.
Neben den zwingenden Angaben, wie sie bereits im Artikel Impressum für Gesundheitsberufe stehen, gehört noch dazu:
Hinweis auf Umsatzsteuer bzw. deren Befreiung
Bei allen Heilpraktiker*innen, Psychologischen Psychotherapeut*innen etc. und Instituten, die Ausbildungsberufe ausbilden:
- Hinweis auf Befreiung der Mehrwertsteuer
"Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit."
Nicht-heilkundlich arbeitende Gesundheitsberufler*innen sind grundsätzlich (!) Umsatzsteuerpflichtig – allerdings erst dann, wenn sie mehr als 17.500,- Umsatz im Jahr machen.
Alle Preisangaben müssen also den Hinweis haben auf
- Preis enthält 19% Mehrwertsteuer
- ODER
- Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
Nicht zwingend, aber vorsichtshalber…Verband & Versicherung
Weder eine Verbandszugehörigkeit noch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung sind rechtlich zwingend (Ausnahme: Brandenburg und Bayern)– die Erwähnung im Impressum ist ebenfalls nicht eindeutig ein Muss (sagt jedenfalls Dr. Sasse, unser Hausanwalt)-er plädiert allerdings dafür, die Angaben zu machen.
- Haftpflichtversicherung (SO VORHANDEN)
Ins Impressum gehört dann der Hinweis auf die Versicherungsgesellschaft mit Anschrift und der Geltungsbereich - Verbandszugehörigkeit
Mit Niederlassungsadresse und Link sowie Link zur Berufsordnung
Hier noch ein HInweiss auf die Inhalte des Mail-Impressums: https://www.heilnetz-owl.de/newsartikel-fuer-anbieterinnen/e-mail-impressum.html
Für alle Infos dieser Art gilt (alles genau wie bei HP :-): Die Angaben sind ohne Gewähr, dienen nicht als Rechtsberatung und ersetzen keinen Gang zum Anwalt, wenn's denn brennt.