Wie ist die Rechtslage
Eigenblut verboten?

von Conny Dollbaum-Paulsen
Einige Aufsichtsbehörden mahnen Heilpraktiker ab und vertreten die Ansicht, Heilpraktiker dürften keine Eigenblutbehandlungen mehr durchführen, einzige Ausnahme wären homöopathische Eigenblutbehandlungen...
Aktuell ist die Lage ziemlich unübersichtlich und keinesfalls zu Ende diskutiert - weder inhaltlich noch rechtlich.
Zitat Dr. Sasse unter von heilpraktikerrecht.com:
Für homöopathische Eigenblutprodukte besteht nach § 28 TFG eine Ausnahme. Hierzu liegt eine Entscheidung des BGH vor (Urteil vom 17. Januar 2012 – VI ZR 336/10 –, BGHZ 192, 198-204). Nach § 28 Fall 2 TFG gelten die Bestimmungen des Transfusionsgesetzes jedenfalls nicht für Injektionen eines homöopathischen Eigenblutprodukts.