Pflicht für alle oder was?
Barrierrefreie HP-Praxen?

von Conny Dollbaum-Paulsen
Letzte Woche wollte ein Kollege mich davon überzeugen, dass alle HP-Praxen ab sofort barrierrefrei sein müssten - ohne Bestandsschutz...
Das stimmt zum Glück nicht, richtig ist: Öffentliche Gebäude wie eine HP-Praxis müssen laut Bauordnung NRW für Menschen mit Behinderung, für alte Menschen und für Personen mit Kleinkindern barrierefrei zugänglich sein.
Dies gilt nicht für den unveränderten Baubestand, sondern nur, wenn ein Gebäude neu errichtet wird und bei einer Nutzungsänderung - also wenn aus Wohnraum gewerblicher Raum werden soll.
Mit anderen Worten:
Alle bestehenden HP-Praxen können bleiben wie und wo sie sind (auch wenn das sicher nicht sehr sinnvoll und oft diskriminierend ist).