Berufsbezeichnung Heilpraktiker:in Psychotherapie
Abmahnungen HP Psychotherapie

von Conny Dollbaum-Paulsen
Alle Heilpraktiker:innen für Psychotherapie, die sich eigentlich so nicht nennen dürfen, bzw. nur dann, wenn dies in ihrer Zulassungs-Urkunde steht, sollten sich dringend um die Berufsbezeichnung kümmern - es wird gerade munter abgemahnt.
VERBOTEN
- ist die Bezeichnung Psychotherapeut:in – egal in welchem Zusammenhang – dies ist den Psychologischen Psychotherapeut:innen vorbehalten
- Ist ebenso, sich HP-Psychotherapie (HPG) o.ä. zu nennen
ALS ERLAUBT und RICHTIG, insbesondere wenn dies so in der Zulassungsurkunde steht, scheinen zu gelten:
- Heilpraktiker:in beschränkt auf den Bereich Psychotherapie
- Heilpraktiker:in, beschränkt auf Psychotherapie
- Heilpraktiker:in, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
- Heilpraktiker:in, ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie
- Heilpraktiker:in, ausschließlich / nur zur Psychotherapie zugelassen
- Heilpraktiker für Psychotherapie bitte nur, WENN dies so in der Urkunde steht
Sollte eine ABMAHNUNG INS Haus flattern: Bitte sofort mit dem Berufsverband und/ oder einem Anwalt in Verbindung setzen. Bitte die Berufsbezeichnung überall verändern - nicht nur auf der eigenen Homepage, sondern auch in Portalen und Online-Adressbüchern.
Wissen hilft...ab in einen Verband
Wer rechtlich gern auf dem Laufenden sein möchte (das sollten eigentlich alle wollen), ist gut in einem der zahlreichen Verbände aufgehoben - wir kooperieren mit dem Lachesis Berufsverband für Heilpraktikerinnen. Außerdem ist es sehr sinnvoll, den Newsletter von RA Dr. Sasse, der sich quasi auf uns spezialisiert hat, zu abonnieren:
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Achtung: Der Inhalt des Artikels ist ohne Gewähr.