Wir können aufatmen
Abmahnungen erschwert

von Conny Dollbaum-Paulsen
Dem Abmahnverein Deutscher Konsumentenbund und anderen, die sich dadurch hervortaten, Praxis-Homepages von Heilpraktikern abzumahnen undd amit Geld zu verdienen, ist durch ein neues Gesetz das Handwerk gelegt.
Der Deutsche Bundestag hat am 10. September 2020 einen Gesetzentwurf beschlossen - das darin formulierte „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ soll Abmahnungen dieser Art erschweren oder ganz verhindern. Ziel des Gesetzes ist, Abmahnungen zu unterbinden, die „primär zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden“.
Ganz entscheidend dabei: Die Abmahnungen eignen sich nicht mehr als Geschäftsmodell, Verstöße zum Beispiel bestimmter Kennzeichnungspflichten im Impressum dürfen zwar noch abgemahnt werden, die Abmahner*in bekommt die Abmahnkosten nicht erstattet. Außerdem wird es für alle Betroffenen erheblich leichter, sich gegen Abmahnungen zu wehren.
Der vollständige Gesetzentwurf:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw37-de-staerkung-wettbewerb-790568
Kleiner Nachtrag:
Bitte dennoch die Datenschutzerklärung aktualisieren:
https://www.heilnetz.de/newsartikel-fuer-anbieterinnen/dsgvo-urteile-2020.html
und
sich informieren, was ins Impressum gehört:
https://www.heilnetz.de/news/impressum-fuer-gesundheitsberufe.html
Hinweis: Dieser Artikel dient nicht der Rechtsberatung, es handelt sich um einen journalistischen Informatiosnbeitrag.