Schwierige Rechtsgrundlage
Eigenblutbehandlung

von Conny Dollbaum-Paulsen
Liebe Kolleg*innen,
bitte unbedingt dafür sorgen, dass die entsprechende Aufsichtsbehörde informiert ist, wenn ihr mit Eigenblut arbeitet. Die Rechtslage ist aktuell unübersichtlich, Rechtsanwalt Sasse informiert wie immer verständlich und hilfreich unter http://www.heilpraktikerrecht.com/2017/06/20/verbot-von-eigenblutbehandlungen/