Neues Urteil mit Warncharakter?

Berufsbezeichnung HP Psychotherapie

Neues Urteil mit Warncharakter?
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von Conny Dollbaum-Paulsen
(letzte Überarbeitung: 01. März 2022)

Das OLG Düsseldorf musste kürzlich entscheiden, ob ein Heilpraktiker für Psychotherapie, der sich auch genau so bezeichnet,  irreführend handelt, weil diese Berufsbezeichnung nicht die Einschränkung beschreibt, sondern fälschlich suggerieren könnte, es handle sich um eine Art Zusatzqualifikation...

Es ging, kurz und unjuristisch zusammengefasst um die Frage: müSsen sich HP-Psychotherapie von Gesetzes wegen "Heilpraktiker beschränkt auf die Ausübung der Psychotherapie" nennen, oder, wie es in den meisten Urkunden heißt Heilpraktiker (Psychotherapie)?

Haarspalterei?

Obwohl das Gericht dem Beklagten weiterhin erlaubt, die Bezeichnung Heilpraktiker für Psychotherapie zu tragen, gibt der Fachanwalt Rene Sasse zu Bedenken, dass DIes zumindest weiterhin unklar bleibt, wie die Rechtslage ist; zumal DAS Urteil noch nicht rechtswirksam ist. Seiner Meinung nach bleibt es eine Grauzone.

Wer sicher sein will...

...müsste sich wohl "Heilpraktiker, beschränkt auf Psychotherapie" bzw. "Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" nennen. Und das ist eine furchtbar unelegenate Bezeichnung mit dem einzigen Vorteil, garantiert nicht abmahnfähig zu sein.

Wer das Ganze in jurstisch ausführlich und komentiert lesen will, ist mit dem Artikel von Rene Sasse zu Berufsbezeichnung Heilpraktiker Psychotherapie vom 6.1.2017 gut bedinet.

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