Kategorie: Ganzheitliche Berufskunde
HeilpraktikerIn (Psychotherapie)
Autorin: Conny Dollbaum, Heilpraktikerin
Quelle: Eigene Zusammenstallung
Datum: 25.02.2010
Hintergrund/Kontext
Das Berufsbild "Heilpraktiker Psychotherapie" (im Folgenden häufig abgekürzt mit "HP-Psychotherapie") gibt es seit Januar 1993 als Ergänzung des Heilprakikergesetzes.
Rechtslage
Ursprünglich sollte so umfangreich ausgebildeten und vor allem in Kliniken arbeitenden TherapeutInnen (z.B. PsychologInnen, Diplom-PädagogInnen) , die nicht Ärzte waren, ermöglicht werden, durch "Prüfung der Aktenlage" die "Ausübung der Heilkunde" zu erlangen und damit nicht weisungsgebunden therapeutisch tätig zu werden. Eine Überprüfung wie sie heute üblich ist, gab es damals noch nicht!