Heilpraktiker*innen in Minden

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Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen bieten verschiedene Methoden aus Naturheilkunde, Psychotherapie und Energiearbeit an. Sie dürfen therapeutisch tätig sein, Diagnosen stellen und die ausgeübten Methoden frei wählen.

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Heilpraktiker*innen in Minden

Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen in Minden https://de.wikipedia.org/wiki/Minden üben die Heilkunde freiberuflich und selbstverantwortlich aus. Ihre Tätigkeit als Heilpraktiker*in basiert auf der Theorie und den Methoden der Naturheilkunde. Die traditionelle Naturheilkunde richtet sich in Diagnostik und Therapie nach dem Prinzip der Ganzheit von Körper, Geist und Seele. Sie orientiert sich nicht allein an den Gesetzmäßigkeiten der Natur, sondern auch an der inneren Natur des Menschen. Damit grenzt sich die traditionelle Naturheilkunde explizit vom vorherrschenden Wissenschaftsbild ab. Nichtsdestotrotz beziehen Heilpraktiker*innen aktuelle und wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse und Studienergebnisse in ihre Arbeit mit ein.

Minden – Heilpraktiker*innen und ihre Aufgaben

Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen in Minden leisten mit ihrer Tätigkeit wie alle Heilkundigen bundesweit einen wichtigen Beitrag zur Therapiefreiheit und -vielfalt. In ihrer Sorge um und für die gesundheitlichen Bedürfnisse der Menschen bieten Heilpraktiker*innen eine unentbehrliche Ergänzung und Alternative zur Schulmedizin und ihren speziellen Behandlungsmethoden. Als Bewahrer*innen der traditionellen Naturheilkunde behandeln Heilpraktiker*innen ihre Patienten mit angesehenen, biologisch effektiven Methoden. Dabei spielt neben der ganzheitlichen Krankheitsdiagnostik und -behandlung auch die ganzheitliche Gesundheitsvorsorge eine wichtige Rolle.

In der Naturheilkunde kommt eine große Vielfalt an traditionellen Therapiemethoden zu einem Lehrgebäude zusammen. Deshalb konzentrieren sich auch die meisten Heilpraktiker*innen in Minden und bundesweit auf eine, bisweilen auch mehrere Therapien. Besondere Bedeutung kommt auch dem Gespräch zwischen Heilpraktiker*in und Patient*in zu, das auf Vertrauen, Respekt und freundlicher Zuwendung beruht. Da bereits diese Form der achtsamen Hinwendung entspannend und wohltuend auf den / die Patient*in wirken kann, wird diese Form des Dialogs auch die „sprechende Medizin“ genannt.

Minden - Heilpraktiker*innen und ihre Heilmethoden

Da für Heilpraktiker*innen in Minden und bundesweit Therapiefreiheit besteht, ist es den Heilkundigen erlaubt, die Heilmethoden anzuwenden, die ihren Kompetenzen und Vorlieben entgegenkommen. Neben traditionellen Naturheilverfahren kommen dabei auch schulmedizinische Maßnahmen zum Einsatz. Heilpraktiker*innen bemühen sich allerdings, möglichst keine chemischen und rein symptomatischen Arzneien zu verordnen, sondern insbesondere Heilmittel, die risikoarm und frei von Nebenwirkungen sind sowie die Selbstheilungsprozesse anregen.

Grundsätzlich präferieren Heilpraktiker*innen Heilmittel und Methoden der traditionellen Naturheilkunde, um die Selbstheilungskräfte des Körpers zu stimulieren. Dabei kommen für die Gesundung und Gesunderhaltung folgenden Faktoren besondere Bedeutung: Licht, frische Luft, Bewegung, Ruhe und Entspannung sowie eine gesunde Ernährung und bewusste Atmung.
Zu den zahlreichen Naturheilmethoden gehören neben den klassischen Methoden wie die Pflanzenheilkunde (Phytotherapie), die Bewegungstherapie, die Ernährungstherapie, die Wassertherapie (Hydrotherapie) und die regulative Therapie auch die klassische Homöopathie sowie die traditionelle chinesische Medizin (TCM) und die ayurvedische Medizin. Weitere angesehene Naturheilverfahren sind u. a.:

 

  • Akupunktur
  • Aromatherapie
  • Atemtherapie
  • Anthroposophische Heilkunde
  • Ausleitende Verfahren
  • Autogenes Training
  • Bach-Blütentherapie
  • Bioenergetik
  • Bioresonanztherapie
  • Blutegelbehandlung
  • Chiropraktik und Osteopathie
  • Kinesiologie
  • Lymphdrainage nach Dr. Vodder
  • Massage
  • Physiotherapie
  • Schröpfen

Tiergestützte Intervention

Die Entscheidung zugunsten eines speziellen naturheilkundlichen Therapieverfahrens liegt in der Regel in dem individuellen Gesundheitszustand der Patient*innen begründet.

Minden - Heilpraktiker*innen und die Naturheilkunde

Das Denken und Handeln von Heilpraktiker*innen ist geprägt von der ganzheitlichen Theorie und Praxis der Naturheilkunde, welche die Vitalitätslehre, die Lehre von der Lebenskraft, zum Fundament hat. In der Lebenskraft jedes einzelnen Individuums liegt die heilende Kraft der Natur, die den Körper sowohl schützt, als auch heilt. Daher nimmt am Gesundungsprozess immer der ganze Körper teil.

Heilpraktiker*innen sehen die Ursachen für die Beschwerden und Krankheiten ihrer Patient*innen in den sich ständig verändernden inneren und äußeren Lebensumständen und sind bemüht, diese ganzheitlich zu verstehen und nach den Prinzipien der Naturheilkunde zu beurteilen und zu kategorisieren. Sie klären ihre Patient*innen detailliert über ihre Erkenntnisse und Einsichten in die Zusammenhänge ihrer Beschwerden auf, um diese effektiv naturheilkundlich behandeln zu können. Dabei regen der Heilpraktiker oder die Heilpraktikerin - basierend auf dem Modell des Selbsterhaltungsprinzips des Lebens – stets die Selbstheilungskräfte ihrer Patient*innen an. Die Therapie der Heilpraktiker*innen hat somit zum Ziel, die Bedingungen und Ursachen, die zur Krankheit führen, aufzulösen, sowie die Lebenskraft zu nähren, um dem aus dem Gleichgewicht geratenen biologischen System zu ermöglichen, sich zu regenerieren und durch Selbstorganisation die Homöostase von Körper, Geist und Seele wiederherzustellen.

Bei der Diagnose und Behandlung richten Heilpraktiker*innen ihre Aufmerksamkeit immer auf die gesamte Person. Neben anamnesischen Daten beziehen die Heilkundigen deshalb die Bewertung der Konstitution, Disposition und Diathese sowie die des Temperaments ihrer Patient*innen mit ein. Bereits ärztlich gestellte Diagnosen und Therapien werden ebenfalls bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes und Krankheitsgeschehens berücksichtigt. Hierzu gehören insbesondere Arztberichte, EKG, Röntgenbilder und Laborergebnisse. Hinzu kommen klinische Daten wie beispielsweise Blutdruck, Puls und Körpertemperatur.

Außerdem führen Heilpraktiker*innen qualitativ beurteilende naturheilkundliche Diagnoseverfahren wie die Augen-, Reflexzonen- oder Zungendiagnose durch sowie naturheilkundliche Laboruntersuchungen, - eine erweiterte klassische Labordiagnostik, welche die Konsistenz verschiedener Ausscheidungen des Körpers wie Blut, Speichel, Stuhl oder Urin untersucht. Alle diagnostischen und therapeutischen Verfahren sind in erster Linie darauf ausgerichtet, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren, um die Gesundheit zu bewahren, zu schützen und zu unterstützen beziehungsweise eine Gesundung einzuleiten.

Das Verhältnis von Heilpraktiker*in und Patient*n

Die Beziehung von Heilpraktiker*in und Patient*in ist geprägt von gegenseitiger Achtung und Respekt sowie von fachlichem und sozialem Engagement. Dabei versteht der Heilpraktiker oder die Heilpraktikerin seine / ihre Rolle eher als die eines Mitmenschen als die einer fachlichen Autorität. Er oder sie bemüht sich, eine möglichst persönliche Beziehung zum Patienten, zur Patientin aufzubauen und möglichst gut kennenzulernen, sodass er oder sie es guten Gewissens verantworten kann, den Patient*innen in allen Problemen hilfreich und unterstützend zur Seite zu stehen.

Heilpraktiker*innen begegnen ihren Patient*innen offen, nehmen ihn oder sie vorbehaltlos an und hören aufmerksam zu. Im Gespräch sowie in der Therapie verliert der Heilpraktiker oder die Heilpraktikerin nicht aus den Augen, den Patienten oder die Patientin für eine den diagnostizierten Beschwerden oder Krankheiten angemessene, gesunde Lebensweise zu begeistern.

Kosten für die Behandlung bei Heilpraktiker*innen in Minden
Beim Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktiker*in sind in Minden und bundesweit keine Praxisgebühren zu entrichten. Die Kosten für die Behandlung sind jeweils abhängig vom erforderlichen Zeitaufwand, den Therapiemethoden und der Anzahl der Anwendung. Denn anders als Ärzt*innen, die sich an die amtliche Gebührenordnung halten, können Heilpraktiker*innen ihre Leistungsabrechnung nach eigenem Ermessen gestalten. Deshalb sollte jeder Patient, jede Patientin bereits vor Behandlungsbeginn im Gespräch mit dem Heilpraktiker oder der Heilpraktikerin klären, wie hoch die Kosten für eine Einzelkonsultation und die gesamte Behandlung voraussichtlich sein werden. Heilpraktiker*innen sind wie Ärzte und Ärztinnen zur wirtschaftlichen Aufklärung aufgefordert.
Das bereits seit 1985 bestehende Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker*innen (GebüH) listet zwar die durchschnittlich üblichen Vergütungen für Behandlungsmethoden der Naturheilkunde auf, wird aber nicht regelmäßig an die aktuellen Kosten angeglichen. Deshalb müssen die meisten Heilpraktiker*innen ihr Honorar mit den Patient*innen frei vereinbaren, wenn sie kostendeckend kalkulieren wollen.
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten nicht die Kosten, die durch den Besuch eines Heilpraktikers oder einer Heilpraktikerin entstehen. Einige gesetzliche Kassen ermöglichen ihren Kund*innen allerdings, eine freiwillige Zusatzversicherung abzuschließen, damit ihnen die Leistungen von Heilpraktiker*innen zumindest teilweise erstattet werden.
Privatversicherte oder beihilfebrechtigte Patient*innen bekommen die Behandlungskosten hingegen häufig komplett erstattet. Trotzdem sollte vor Antritt der Therapie der jeweilige Kostenträger genau befragt werden, denn nicht alle Methoden sind erstattungsfähig.

 

Unterschiede: Heilpraktiker*innen und Ärzt*innen in Minden

Während Ärztinnen und Ärzte ein Studium an der Universität abschließen und eine Approbation (staatliche Erlaubnis) von der zuständigen Behörde vorweisen müssen, um den ärztlichen Beruf ausüben zu können, benötigen Heilpraktiker nur die staatliche Erlaubnis (s. o.). Ärzte und Ärztinnen können nach Abschluss ihres Studiums zusätzliche eine fachärztliche Assistenzzeit ableisten. Einige Ärzte und Ärztinnen bilden sich auch in naturheilkundlichen Therapien weiter.

Im Vergleich zu den Befugnissen von Ärzten und Ärztinnen sind die von Heilpraktiker*innen per Gesetz und Verordnung stark eingeschränkt. Das Heilpraktikergesetz (§ 1 HeilprG ) legt den rechtlichen Status der Heilpraktiker*innen festgelegt. Hinzu kommen weitere Gesetze wie zum Beispiel das Infektionsschutzgesetz. Laut Infektionsschutzgesetz dürfen Heilpraktiker*innen Krankheiten wie Botulismus, Cholera, Diphtherie, Masern, akute Virushepatitis und Geschlechtskrankheiten grundsätzlich nicht behandeln.

Des Weiteren ist es Heilpraktiker*innen per Arzneimittelgesetz untersagt, Medikamente oder Betäubungsmittel zu verschreiben. Außerdem dürfen Heilkundige keine Geburtshilfe leisten und sind nicht befugt, Zahnheilkunde auszuüben, zu röntgen, Straftaten zu untersuchen oder den Tod festzustellen. Im Vergleich zu Psychotherapeut*innen sind die Rechte von Heilpraktiker*innen ähnlich stark eingeschränkt.

Staatlich anerkannte Heilpraktiker*innen in Minden

Wer berufsmäßig als Heilpraktiker*innen in Minden und bundesweit tätig werden möchtet, benötigt eine staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde. Um diese zu erhalten, muss eine staatlich geregelte Prüfung durch das zuständige Gesundheitsamt als staatlich beauftragte Behörde absolviert werden. Die Prüfung erfolgt bundesweit durch die Gesundheitsämter und setzt sich aus einem schriftlichen und mündlichen Teil zusammen.

Die Heilpraktiker*innen-Prüfung ist keine Fachprüfung, bei der ein konkreter Ausbildungsstand festgestellt wird, sondern eine Unbedenklichkeitsprüfung. Eine einheitliche Ausbildungsordnung wie bei anderen Gesundheitsberufen gibt es nicht. Deshalb können sich zukünftige Heilkundige selbst auf die Prüfung vorbereiten, ohne eine Ausbildung an einer Heilpraktiker*innen-Schule absolvieren zu müssen. Dennoch besuchen viele eine Schule, um sich im Rahmen einer mehrjährigen Ausbildung auf Prüfungsthemen wie Anatomie und Physiologie, Krankheitslehre und klinische Diagnostik sowie Pharmakologie und Labordiagnostik vorzubereiten und die unterschiedlichen Naturheilverfahren kennenzulernen.

Neben der allgemeinen Heilpraktiker*innen-Erlaubnis werden auch eingeschränkte Erlaubnisse auf einzelne Gebiete der Heilkunde wie zum Beispiel der Psychotherapie erteilt. Heilpraktiker*innen für Psychotherapie (HP) dürfen dementsprechende nur psychotherapeutisch tätig werden.

Gabriele Franke-Schwerdt
Nicole Herter
Andrea Dorenbeck

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