Heilpraktiker*innen in Essen

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Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen bieten verschiedene Methoden aus Naturheilkunde, Psychotherapie und Energiearbeit an. Sie dürfen therapeutisch tätig sein, Diagnosen stellen und die ausgeübten Methoden frei wählen.

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Heilpraktiker*innen in Essen

Enttäuscht von diversen schulmedizinischen Behandlungsmaßnahmen, die nur noch sehr bedingt oder gar nicht mehr zu helfen scheinen, kann der Besuch eines/einer Heilpraktiker*in in Essen https://de.wikipedia.org/wiki/Essen neue Impulse zur Heilung schaffen. Denn Heilpraktiker*innen richten die Behandlung ihrer Patient*innen in der Regel ganzheitlich aus. Das bedeutet, dass die Heilkundigen den Menschen unter Einbeziehung aller Aspekte seines/ihres Lebens betrachten. Körper, Geist, Seele und Umwelt sind für die meisten Heilpraktiker*innen nicht getrennt voneinander zu begreifen, sondern als untrennbare Einheit.

Im Vergleich zu den meisten Ärzten und Ärztinnen nehmen sich die Heilpraktiker*innen in Essen meist sehr viel Zeit, um alle wichtigen Aspekte, die eine Person ausmachen, zu betrachten. Sie hören ihren Patient*innen genau zu und begleiten und unterstützen sie während der gesamten Behandlung. Ärzte und Ärztinnen in Praxen oder Kliniken stehen dagegen meist unter enormen Termindruck, sodass sich viele ihrer Patient*innen nicht ausreichend betreut und behandelt fühlen. Bisweilen leiden sie auch unter etwaigen Nebenwirkungen der verordneten Arzneimitteln, sodass sie sich auf die Suche nach einer Alternative machen. Heilpraktiker*innen in Essen können eine solche sein.

Essener Heilpraktiker*innen – Naturheilkunde und ganzheitliche Medizin

Die in Essen ansässigen Heilpraktiker*innen präferieren bei ihrer Diagnose und Wahl der Behandlung Methoden der Naturheilkunde beziehungsweise der ganzheitlichen Medizin. Die Heilkundigen stellen sowohl bei körperlichen als auch bei psychischen Beschwerden Diagnosen, um im Anschluss gemeinsam mit dem/der Patient*in geeignete Behandlungsmaßnahmen zu erarbeiten. Heilpraktiker*innen genießen meist Therapiefreiheit, sodass sie die Methoden auswählen und anwenden können, auf die sie sich spezialisiert haben. Dazu zählen neben ganzheitlichen und naturkundlichen Behandlungsmaßnahmen auch Verfahren der Schulmedizin.

Womit behandeln Essener Heilpraktiker*innen?

Wie in sämtlichen anderen deutschen Bundesländern sind auch in Essen aufgrund der Therapiefreiheit Heilpraktiker*innen zu finden, die ganz unterschiedliche Therapiemethoden und Verfahren anwenden. Patient*innen erkennen diese durch entsprechende Zusatzbezeichnungen. Unter den Therapiemaßnahmen finden sich u. a.:

Aromatherapie
Atemtherapie
Anthroposophische Heilkunde
Ausleitende Verfahren
Autogenes Training
Bach-Blütentherapie
Bioenergetik
Bioresonanztherapie
Blutegelbehandlung
Chiropraktik und Osteopathie
Ernährungsberatung
Homöopathie
Kinesiologie
Lymphdrainage nach Dr. Vodder
Massage
Physiotherapie
Phytotherapie
Schröpfen
Tiergestützte Intervention
Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Essener Heilpraktiker*innen kombinieren altes mit neuem Wissen
Die ganzheitliche Sicht des Menschen bildet die Basis für die Anamnese, Diagnose und anschließende Therapie der Heilpraktiker*innen in Essen. In dem Bewusstsein, dass Wohlbefinden und Gesundheit ihrer Patient*innen von mehreren Faktoren abhängen, beziehen die Heilkundigen Körper, Geist, Seele und Umwelt in ihre Arbeit ein. Zudem arbeiten sie eng mit ihren Patient*innen zusammen. Dabei greifen sie sowohl auf traditionelle Heilmethoden zurück als auch auf die modernsten Erkenntnisse und neusten Errungenschaften der Wissenschaft.

Medizinische und alternative Diagnostik

Für eine detaillierte Diagnose des Gesundheitszustandes ziehen Heilpraktiker*innen in Essen die gesamte Krankheitsgeschichte ihrer Patient*innen heran, erkundigen sich nach dem Verlauf der Krankheiten und/oder Beschwerden sowie nach den Lebensbedingungen und -umständen. Ärztliche Diagnosen und bereits erfolgte Therapiemaßnahmen fließen ebenfalls in ihre Diagnose mit ein, und zwar sowohl die Ergebnisse der apparativen als auch der nicht apparativen medizinischen Diagnostik wie EKG, Röntgenbilder und Ultraschall oder Blutdruck, Puls und Körpertemperatur. In die körperliche Untersuchung beziehen Heilpraktiker*innen häufig auch den Zustand und die Beschaffenheit der Haut und Haare, des Körpergewichts und der Körperhaltung mit ein.

Je nach fachlicher Ausrichtung und speziellen Kenntnissen ziehen die Heilkundigen in Essen auch alternative Diagnoseverfahren wie die Gesichts-, Puls- oder Zungendiagnose zurate. Auch die naturheilkundliche Labordiagnostik, bei der diverse Körpersubstanzen wie Blut, Speichel, Stuhl und Urin auf ihre Zusammensetzung hin untersucht werden, kommt häufig zur Anwendung, um eine möglichst aussagekräftige ganzheitliche Diagnose stellen zu können. Sämtliche Diagnoseverfahren werden angewendet, um die Disposition, Konstitution und das Temperament des/der Patient*in detailliert ganzheitlich betrachten und analysieren zu können.

Ist die Diagnose erstellt, setzen sich Heilpraktiker*in und Patient*in zusammen, um einen individuellen Therapieplan zu entwerfen, der den fachlichen Kenntnissen des/der Heilkundigen und den Vorlieben des/der Patient*in entspricht. Vor der Behandlung wird die geplante Vorgehensweise und Therapie dem/der Patient*in genau dargelegt. Nicht zuletzt appelliert der/die Heilpraktiker*in an die Selbstheilungskräfte seiner/ihrer Patient*innen, um das körperliche und/oder seelische Ungleichgewicht wieder ins Gleichgewicht bringen zu können.

Da die Ursachen für Krankheiten und Beschwerden nicht selten in einer ungesunden Lebensführung zu finden sind, motivieren Heilpraktiker*innen ihre Patient*innen häufig, sich für eine ganzheitlich ausgerichtete Lebensweise zu entscheiden und unterstützen sie, diese zu entwickeln und zu kultivieren. Diese Form der Begleitung bedarf des Mitgefühls und der Geduld, aber vor allem der Zeit, die den Ärzten und Ärztinnen meist nicht ausreichend zur Verfügung steht, jedoch deutlich zur allgemeinen Gesunderhaltung der Patient*innen beitragen kann.

Kontakt zwischen Heilpraktiker*in und Patient*in

Respekt, Vertrauen und Wohlwollen machen den Kontakt zwischen Heilpraktiker*in und Patient*in aus. Bis auf einige Ausnahmen müssen Patient*innen selbst für die Kosten einer Heilpraktiker*innen-Behandlung aufkommen, denn diese können ihre Tätigkeiten nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Nur sehr wenige gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen erstatten bei bestimmten Heilverfahren Zuzahlungen. Damit die Patient*innen bereits vor Behandlungsantritt in der Lage sind, die zukünftigen Kosten zu überschauen, werden vor Behandlungsbeginn die finanziellen Bedingungen der Therapie genau geregelt. Die Höhe der Vergütung vereinbaren beide Parteien frei.

Behandlungsvertrag und Honorar

Sobald der/die Patient*in dem Behandlungsplan zustimmt, können beide Parteien einen sogenannten Behandlungsvertrag (BGB § 630a) miteinander abschließen, damit dem/der Patient*in garantiert wird, dass die Behandlung wie vereinbart vertragsgerecht durchgeführt wird und der/die Heilpraktiker*in sich der Zahlung seines/ihres Honorars sicher sein kann.

Was dürfen Essener Heilpraktiker*innen?

Um in Essen so wie in ganz Deutschland auch beruflich oder gewerbsmäßig im Bereich der Heilkunde tätig werden zu können, bedarf es der staatlichen Erlaubnis. Eine Approbation wie sie Ärzte und Ärztinnen sowie Psychologische Psychotherapeut*innen benötigen (§ 1 des Heilpraktikergesetzes) ist nicht erforderlich. Entsprechend sind auch die Befugnisse von Heilpraktiker*innen im Vergleich zu denen der Ärzte und Ärztinnen gesetzlich stark eingeschränkt. So dürfen Heilpraktiker*innen beispielsweise nicht verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, keine Geburtshilfe leisten oder spezielle Infektionskrankheiten therapieren (deutsches Infektionsschutzgesetz).

Außerdem verfügen Heilpraktiker*innen über deutlich weniger Rechte als Psychotherapeut*innen. Sie sind beispielsweise nicht dazu befugt, Patient*innen in eine Klinik einzuweisen, eine Beförderung von Kranken zu veranlassen oder eine Reha oder Soziotherapie zu verordnen.

Welche Ausbildung haben Heilpraktiker*innen?

Heilpraktiker*innen sind freiberuflich tätig (§ 18 EStG). Egal ob in Berlin, Essen oder Wuppertal -, alle in Deutschland voll zugelassenen Heilpraktiker*innen praktizieren eigenverantwortlich. Eine entsprechende Ausbildung zum/zur Heilpraktiker*in ist nicht befehligt. Allerdings sind Heilpraktiker*innen verpflichtet, eine staatliche Prüfung beim jeweiligen Gesundheitsamt als staatlich beauftragte Behörde abzulegen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil und wird bei sämtlichen Gesundheitsämtern bundesweit einheitlich und gleichzeitig durchgeführt.

Die schriftliche und mündliche Prüfung beinhaltet Themen wie die der Anatomie des Menschen sowie der Physiologie und Pathophysiologie. Außerdem müssen Kenntnisse zum Erkennen und Unterscheiden von Volkskrankheiten sowie zur Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände vorliegen. Hinzu kommen Kenntnisse der allgemeinen Krankheitslehre, der Pathologie und Psychopathologie, der Techniken klinischer Diagnosen und Begutachtungen sowie zur Untersuchung von Körpersystemen und Organen auf ihre Leistungsfähigkeit.

Des Weiteren werden die Kenntnisse zu Injektions- und Punktionstechniken, zur Blutabnahme, Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation geprüft sowie zur Deutung wesentlicher Laborwerte. Nicht zuletzt werden auch Fragen zur Berufs- und Gesetzeskunde sowie zu den Anwendungsgebieten gestellt und Kenntnisse über die Gefahren und Kontraindikationen sowie zu den Grenzen diagnostischer oder therapeutischer Verfahren der Naturheilkunde vorausgesetzt.

Die Heilpraktiker*innen-Prüfung ist eine sogenannte Unbedenklichkeitsprüfung und keine Fachprüfung, da kein konkreter Ausbildungsstand festgestellt wird. Um für die staatlich geregelte Prüfung zugelassen zu werden, muss gemäß § 2 der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1)
mindestens ein Hauptschulabschluss nachgewiesen werden können, ein Mindestalter von 25 Jahren erreicht worden sein sowie eine gesundheitliche Eignung und „sittliche Zuverlässigkeit“ gegeben sein, nachgewiesen durch ein polizeiliches Führungszeugnis und/oder Attest von Arzt oder Ärztin. Da die Heilpraktiker*innen-Ausbildung keiner staatlichen Aufsicht unterliegt, ist diese nicht erforderlich und erfolgt auf rein freiwilliger Basis.

Heilpraktiker*innen-Verbände

In Deutschland sind rund 47.000 Heilpraktiker*innen tätig, die sich in Verbänden organisieren. Die Heilpraktiker*innen-Verbände setzen sich für die Interessen der Heilpraktiker*innen ein, präsentieren Fortbildungsmaßnahmen und erbringen allgemeinen Serviceleistungen. Zahlreiche Verbände betreiben - so wie auch viele freie Anbieter*innen - Heilpraktiker*innen-Schulen, an denen eine entsprechende Ausbildung angeboten wird.

Die Verbände arbeiten zum Teil in den Dachverbänden Deutscher Heilpraktiker*innen zusammen, um den Heiklpraktiker*innen in möglichst vielen Fragen zur Berufs-, Medizinal- und Standespolitik Unterstützung und Begleitung anbieten zu können. Zu den Dachverbänden zählen u. a. der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände e. V. und der FVDH – Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e. V.

Heilpraktikerin  Angelika Stets in Essen
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