Heilpraktiker und Heilpraktikerinnen bieten verschiedene Methoden aus Naturheilkunde, Psychotherapie und Energiearbeit an. Sie dürfen therapeutisch tätig sein, Diagnosen stellen und die ausgeübten Methoden frei wählen.
Heilpraktiker*innen in Hamburg
Heilpraktiker*innen sind in Hamburg entweder beruflich oder gewerbsmäßig im Bereich der Heilkunde tätig. Um die Heilkunde als Heilpraktiker*in in Hamburg ausüben zu dürfen, bedarf es wie überall in Deutschland der staatlichen Erlaubnis. Eine Approbation als Arzt bzw. Ärztin oder Psychologischer/m Psychotherapeut*in (§ 1 des Heilpraktikergesetzes) ist nicht nötig (https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg/index.html).
Hamburger Heilpraktiker*innen - Ganzheitliche Behandlungen
Alle in Hamburg voll zugelassen Heilpraktiker*innen dürfen sowohl körperliche als auch psychische Leiden diagnostizieren und eine eigens gewählte Therapie durchführen. Zur Diagnose und Therapie wenden die Heilkundigen meist Methoden der Komplementärmedizin oder Naturheilkunde an. Grundsätzlich besteht für Heilpraktiker*innen Therapiefreiheit, das bedeutet, dass jeder/jede Heilpraktiker*in die Methode ausüben darf, für die er/sie sich entscheidet und entsprechend Kompetenzen erworben hat. Dazu zählen neben den sogenannten ganzheitlichen Verfahren naturheilkundliche, aber auch schulmedizinische.
Therapiemethoden und -verfahren Hamburger Heilpraktiker*innen
Da die in Hamburg ansässigen, voll zugelassenen Heilpraktiker*innen wie in allen deutschen Städten verschiedene Therapiemethoden und-verfahren anwenden, führen sie in der Regel entsprechende Zusatzbezeichnungen wie zum Beispiel:
- Aromatherapie
- Atemtherapie
- Anthroposophische Heilkunde
- Ausleitende Verfahren
- Autogenes Training
- Bach-Blütentherapie
- Bioenergetik
- Bioresonanztherapie
- Blutegelbehandlung
- Chiropraktik und Osteopathie
- Ernährungsberatung
- Homöopathie
- Kinesiologie
- Lymphdrainage nach Dr. Vodder
- Massage
- Physiotherapie
- Phytotherapie
- Schröpfen
- Tiergestützte Intervention
- Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)
Hamburger Heilpraktiker*innen - Naturheilkunde und Schulmedizin
Meist kombinieren Heilpraktiker*innen ihr Wissen und ihre Kenntnisse traditioneller alter Heilverfahren mit den Errungenschaften und Erkenntnissen der modernen Wissenschaften. Die Anamnese, Diagnose und Behandlung der Heilpraktiker*innen gründet auf einer ganzheitlichen Sicht des Menschen, das bedeutet, dass die Gesundheit und das Wohlbefinden von Körper, Geist, Seele und Umwelt als Einheit betrachtet wird. Entsprechend empathisch und verantwortungsvoll arbeiten Heilpraktiker*innen mit ihren Patient*innen und gehen auf sämtliche Komponenten ein.
Wer einen/eine Heilpraktiker*in in Hamburg aufsucht, wünscht sich meist eine ganzheitliche Betrachtung und Behandlung seiner/ihrer Person unter Einbeziehung aller Aspekte seines/ihres Lebens wie Körper, Seele, Geist und Umwelt. Patient*innen, die bereits in ärztlicher Behandlung sind und einen Besuch bei einem/einer Heilpraktiker*in erwägen, sind in der Regel enttäuscht von den schulmedizinische Maßnahmen, die gar nicht mehr oder nur bedingt greifen, oder sie leiden unter den Nebenwirkungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Hinzu kommt, dass der enorme Zeitdruck in ärztlichen Praxen und Kliniken immer mehr Patient*innen abschreckt. Heilpraktiker*innen hingegen nehmen sich meist genügend Zeit, um sich ihren Patient*innen zu widmen und zuzuhören.
Heilpraktiker*in und Patient*in
Das Verhältnis zwischen Heilpraktiker*in und Patient*in beruht auf gegenseitigem Vertrauen und Respekt. Dazu gehört auch, dass der/die Heilpraktiker*in seine/ihre Patient*innen bereits im Erstgespräch über die finanziellen Modalitäten einer Behandlung in Kenntnis setzt, da diese von den gesetzlichen Kostenträgern gar nicht oder wenn nur teilweise erstattet werden. So können Patient*innen bereits vor Beginn einer Behandlung genau einschätzen, wie hoch die Kosten, die auf sie zukommen, ungefähr sein werden.
Behandlungsvertrag und Honorar
Wenn der/die Patient*in mit der Diagnose und Therapie einverstanden ist, wird ein sogenannter Behandlungsvertrag (BGB § 630a) abgeschlossen , der auch schriftlich dokumentiert werden kann. Der Behandlungsvertrag sichert beide Seiten ab: Patient*innen erhalten damit die Garantie, dass die Behandlung fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt wird und Heilpraktiker*innen sichern sich die zuverlässige Zahlung ihres Honorars. Die Höhe der Vergütung bleibt der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker*in und Patient*in überlassen.
Ist das Formale geklärt, erfolgt ein weiteres ausführliches Gespräch zu den Beschwerden des/der Patient*in. Der/die Heilpraktiker*in informiert sich über die Krankheitsgeschichte seines/r Patient*in, den genauen Verlauf möglicher Krankheiten und Beschwerden, fragt ärztlich gestellte Diagnosen und Therapien ab und erkundigt sich nach den Lebensumständen.
Medizinische Befunde und naturheilkundliche Diagnosemethoden
Neben medizinisch relevanten Informationen wie beispielsweise Arztberichte, EKG, Röntgenbilder und Laborergebnisse dienen Heilpraktiker*innen zur Beurteilung des Gesundheitszustandes ihrer Patient*innen auch klinische Daten wie Blutdruck, Puls und Körpertemperatur. Häufig nehmen Heilpraktiker*innen auch eine körperliche Untersuchung vor unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Haut und Haare sowie der Gestik und Mimik, des Bewegungsmusters, Körpergewichts und der Körperhaltung.
Je nach Fachkenntnissen und bevorzugten Methoden können auch naturheilkundliche Diagnosemethoden wie die Augen-, Reflexzonen- oder Zungendiagnose durchgeführt werden oder naturheilkundliche Laboruntersuchungen, eine erweiterte klassische Labordiagnostik, bei der die Zusammensetzung diverser Körpersubstanzen wie Blut, Speichel, Stuhl, Urin und andere Ausscheidungen analysiert werden. Sämtliche Maßnahmen sollen der genauen Beurteilung der Disposition, Konstitution und des Temperaments der Patient*innen dienen. Auch invasive Maßnahmen wie beispielsweise eine Blutentnahme sind nicht ausgeschlossen.
Nach intensiver Anamnese und körperlicher Untersuchung stellt der/die Heilpraktiker*in seine/ihre Diagnose. Anschließend wird ein individueller Therapieplan entworfen, der von den Kompetenzbereichen des/der jeweiligen Heilkundigen bestimmt ist. Die geplante Therapie sowie alle damit verbundenen Maßnahmen werden dem/der Patient*in genau erklärt, sodass dieser/diese sich eingeladen fühlt, aktiv mitzuwirken und seine/ihre Selbstheilungskräfte zu aktivieren, um eine gestörte körperliche und/oder seelische Balance wieder herzustellen.
Da die Ursachen für Erkrankungen und Beschwerden nicht selten in der Lebensführung und -situation der Patient*innen zu finden sind, unterstützen und begleiten Heilkundige diese bei der Entwicklung einer gesünderen, möglichst ganzheitlichen Lebensweise. Diese intensive Motivationsarbeit und Begleitung bedarf der Zeit und Geduld, die im normalen Medizinbetrieb meist nicht genügend vorhanden ist, aber effektiv zur allgemeinen Gesunderhaltung der Patient*innen beitragen kann.
Befugnisse der Heilkundigen
Im Vergleich zu Ärzten/Ärztinnen in Hamburg sind die Befugnisse der Heilkundigen durch entsprechende Gesetze und Verordnungen eingeschränkt. Dazu zählen rechtliche Anweisungen wie keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel verordnen zu dürfen, keine Geburtshilfe leisten zu dürfen sowie spezielle Infektionskrankheiten nicht behandeln zu dürfen (deutsches Infektionsschutzgesetz).
Auch gegenüber Psychotherapeut*innen sind die Befugnissen der Heilpraktiker*innen deutlich eingeschränkt. Sie dürfen ihre Klient*innen beispielsweise nicht ins Krankenhaus einweisen, keine Beförderung von Erkrankten verordnen oder eine Reha oder Soziotherapie verschreiben. Außerdem ist es Heilpraktiker*innen nicht möglich, ihre Behandlungen über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. In der Regel begleichen die Patient*innen die Heilpraktiker*innen-Rechnung für ihre Behandlung selbst. Diverse gesetzliche Krankenkassen und eine größere Anzahl privater Krankenversicherungen erstatten zumindest teilweise bestimmte naturheilkundliche Heilverfahren.
Heilpraktiker*innen-Ausbildung
Der Beruf des/der Heilpraktiker*in ist ein freier Beruf (§ 18 EStG) https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
Alle Heilpraktiker*innen in Hamburg üben die Heilkunde wie sämtliche in Deutschland praktizierenden Heilpraktiker*innen eigenverantwortlich aus. Es bedarf keiner Approbation wie bei Ärzten bzw. Ärztinnen oder Psychotherapeut*innen. Auch die Ausbildung ist nicht vorgeschrieben. Allerdings findet eine staatlich geregelte Prüfung statt. An die bestandene schriftliche Prüfung, die in allen Gesundheitsämtern bundesweit einheitlich und gleichzeitig durchgeführt wird, schließt sich die mündliche Prüfung durch das jeweilige Gesundheitsamt als staatlich beauftragte Behörde an.
Um an der staatliche geregelten Prüfung teilnehmen zu können, bedarf es laut § 2 der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV 1) eines Hauptschulabschlusses, eines Mindestalters von 25 Jahren und der gesundheitlichen Eignung sowie der „sittlichen Zuverlässigkeit“. Letztere wird durch ein ärztliches Attest und/oder polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen. Der Nachweis einer absolvierten Ausbildung wird nicht vorausgesetzt. Die somit freiwillige Heilpraktiker*innnen-Ausbildung, die keiner staatlichen Aufsicht unterliegt, dauert zwischen ein bis drei Jahren.
Die Heilpraktiker*innen-Prüfung ist eine Unbedenklichkeitsprüfung und keine Fachprüfung, das bedeutet, dass kein konkreter Ausbildungsstand festgestellt wird. https://www.sasse-heilpraktikerrecht.de/heilpraktikerrecht/heilpraktikerueberpruefung/
Sie besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Abgefragt werden Bereiche aus der menschlichen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie. Zudem werden Kenntnisse zur Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten geprüft sowie zur allgemeinen Krankheitslehre, zur Pathologie und Psychopathologie des Menschen, zur Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände, zu den Techniken klinischer Befunderhebung und klinischer Untersuchungen sowie zu Funktionsprüfungen der Körpersysteme und Organe. Des Weiteren gilt es, die Deutung grundlegender Laborwerte zu beherrschen und Kenntnisse zu Injektions- und Punktionstechniken vorzuweisen sowie zur Blutabnahme, Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation. Nicht zuletzt beinhaltet die Prüfung Fragen zur Berufs- und Gesetzeskunde sowie zu den Anwendungsbereichen, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Verfahren der Naturheilkunde.
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